Platzordnung

Herzlich Willkommen auf dem
Wohnmobilhafen Externsteine


BITTE BEACHTEN SIE UNSEREN INTERNETAUSTRITT MIT VIELEN INFORMATIONEN UND
FREIZEITANREGUNGEN Wohnmobilhafen-externsteine.de
WIR WÜNSCHEN IHNEN EINEN SCHÖNEN, UNBESCHWERTEN AUFENTHALT UND DANKEN
IHNEN FÜR IHR VERSTÄNDNIS, DASS RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN IN
DEUTSCHLAND UMFANGREICH AUSGEFÜHRT WERDEN MÜSSEN:


Benutzungsordnung
Mit der Nutzung des Wohnmobilhafens kommt ein Vertrag zu den nachstehenden Bedingungen
zustande.
Die Wohnmobilstellplätze am Wohnmobilhafen-Externsteine in Horn-Bad Meinberg sind im
Privateigentum.

  1. Die Wohnmobilstellplätze dienen den Besuchern mit Wohnmobil bzw. Wohnwagen zum
    kurzfristigen, gebührenpflichtigen Abstellen dieser Fahrzeuge (nachfolgend Wohnmobile
    genannt). Ein Dauerparken ist nicht gestattet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen
    Stellplatz.
  2. Die Benutzungsordnung ist für alle Personen verbindlich, die sich auf dem Gelände aufhalten.
    Mit dem Betreten der Anlage erkennen die Benutzer diese Benutzungs- und
    Gebührenordnung an.
  3. Überlassung und Benutzung: Verkehrstüchtige und zugelassene Wohnmobile können auf dem
    Stellplatz ohne oder mit Voranmeldung in den markierten Bereichen abgestellt werden. Das
    Fahren mit den Wohnmobilen auf dem Stellplatz ist nur im Schritttempo erlaubt. Es gilt die
    Straßenverkehrsordnung.
  4. Zu- und Abfahrten haben täglich zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr zu erfolgen. Die
    vorhandene Schranke bleibt 24/7 in Betrieb. Beim Ein- und Ausfahren werden die
    Nummernschilder gescannt. Der Platz ist zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht. Nachtruhe von
    22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist einzuhalten.
  5. (5) Wasser und Strom werden gegen Gebühr nach tatsächlichem Verbrauch zur Verfügung
    gestellt. Die Abrechnung erfolgt bargeldlos.
  6. Mitgeführtes Abwasser kann über eine Entsorgungsstation entsorgt werden. Dieses gilt nur
    für Mieter von Stellplätzen.
  7. (7) Ein kostenfreier WiFi-Zugang ist vorhanden. Es wird keine Gewähr für den Zugang gegeben,
    da im ländlichen Gebiet nur beschränkte Datenmengen verfügbar sind.
  8. Die Nutzung der Entsorgungsstation ist für Mieter von Stellplätzen gebührenfrei.
  9. Die Strom- und Wasserversorgung erfolgt über Versorgungssäulen gegen eine Gebühr.
  10. Haftung : Die Nutzung des Wohnmobilhafens und seiner Ver- und Entsorgungseinrichtungen
    geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Betreiber haften nicht für Schäden
    aller Art, die aus der Benutzung des Wohnmobilhafens, seiner Ver- und
    Entsorgungseinrichtungen sowie durch Witterungseinflüsse, höhere Gewalt und Dritte
    verursacht werden. Der Winterdienst ist eingeschränkt.
  11. Das Abstellen oder Zurücklassen von Abfällen jeglicher Art ist untersagt, der Platz ist sauber
    zu verlassen.
  12. Auf Anwohner und andere Gäste ist Rücksicht zu nehmen. Lärmbelästigungen, vor allem
    während der Ruhezeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr sind zu vermeiden.
  13. Das laute Betreiben von Musikanlagen oder das Spielen von Musikinstrumenten ist untersagt.
  14. Offenes Feuer ist nicht gestattet.
  15. Es gelten zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen die Bestimmungen der
    Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten.
  16. Bei Verstößen gegen diese Benutzungs- und Gebührenordnung kann die Benutzung des
    Wohnmobilstellhafens – Externsteine untersagt werden. Der Nutzer ist dann auf Verlangen
    der Stellplatzbetreiber zur sofortigen Räumung verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung
    nicht nach, so ist der Stellplatzbetreiber berechtigt, die Räumung durchführen zu lassen. Die
    hierbei entstehenden Kosten sind vom Nutzer zu tragen. Der Nutzer bleibt in solchen Fällen
    zur Zahlung des festgesetzten Nutzungsentgelts verpflichtet; er haftet für etwaigen
    Verzugsschaden. Der Nutzer kann dagegen keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
    Ordnungswidrig im Sinne der Benutzerordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen
    einzelne Bestimmungen der Benutzungsordnung verstößt.
  17. Verstöße gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung werden ohne Nachweis der
    tatsächlich verursachten Kosten mit einer Aufwands-bzw. Kostenentschädigungspauschale
    von 50€ belegt, soweit keine höheren Kosten nachgewiesen werden. Dieses gilt insbesondere
    für: unberechtigte Benutzung des Stellplatzes und der Ver -und Entsorgungseinrichtungen.
    Halterermittlungen von Fahrzeugen. Verschmutzung des Wohnmobilhafens auch durch
    Haustiere, etc.
  18. Hunde sind an der Leine zu führen, Tierkot ist zu entsorgen.
  19. Sind Teile dieser Benutzerordnung ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden
    oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Betreiber des Wohnmobilhafens: Nikolaus Ehspaner und Heinz Ridder
Zum Rosenbusch 4 in 32805 Horn Bad Meinberg
05234 820 850


DER PLATZ WIRD ZU IHRER SICHERHEIT VIDEOÜBERWACHT